Tipps und Infos für Autoren: Verlagssuche
Die Verlagssuche
Möchten Sie einen Publikumsverlag für sich gewinnen, können Sie sich an eine Literaturagentur oder den Verlag direkt wenden. Im Vorfeld sollten Sie prüfen, ob Ihr Manuskript dem Verlagsprogramm entspricht.
Guten Gewissens können Sie auch seriöse mittlere oder kleine Verlage – nicht nur für "Nischenthemen" – ins Auge fassen, leisten diese ebenso qualitativ hochwertige Arbeit.
http://www.goethe.de/unabhängige deutschsprachige verlage
http://www.liste deutschsprachiger kleinverlage
Die Einreichungsanforderungen sind unterschiedlich, ähneln sich jedoch zumeist. Sie benötigen ein Anschreiben, ein Exposé, eine Kurzbiografie sowie eine ca. 30-seitige Leseprobe. Bitte versenden Sie die Unterlagen per Post, nicht elektronisch, und reichen Sie nicht unaufgefordert das ganze Manuskript ein. Dieses wird bei Interesse vom Verlag angefordert.
Die seriöse Literaturagentur
Die seriöse Literaturagentur erkennen Sie daran, dass diese von Ihnen kein Geld vorab verlangt, sondern – sollte Ihr Manuskript aufgenommen werden – eine Beteiligung an den Tantiemen des Schriftstellers (ca. 15 %) nach Übernahme durch einen Publikumsverlag.
Hier finden Sie Listen seriöser Agenturen:
http://www.uschtrin.de/literaturagenturen
http://www.flyfiction-fantasy-verlag.de/verlage-agenturen-fantasy
http://www.dieterwunderlich.de/literaturagenturen
Der seriöse (Publikums-)Verlag
Ebenso verhält es sich mit einem seriösen Verlag – auch dieser verlangt niemals Geld von seinen Autoren. Der Verleger ist kein Dienstleister, sondern ein "Vorleger" (der Begriff "Verlag" bzw. "Verleger" kommt von dem Wort "vorlegen"), der Sie für Ihre schriftstellerische Arbeit bezahlt.
Der unseriöse Druckkostenzuschussverlag
Leider tummeln sich im Verlagswesen auch viele Druckkostenzuschussverlage (DKZV), auch Pseudoverlage genannt, die von unerfahrenen Autoren für die Vermittlung oder Veröffentlichung ihrer literarischen Werke Beträge als sogenannten Zuschuss verlangen (wie z. B. für Druck, Layout, Lektorat, PR, Marketing oder über Pflichtabnahmen, etc.) oder den Autor in anderer Form an den Kosten bzw. dem unternehmerischen Risiko der Veröffentlichung beteiligen. Sie locken im Gegenzug z.B. mit hohen Beteiligungen am Buchverkauf oder anderen Erfolgsaussichten ect., ohne ein wirkliches Interesse am Werk des Autors zu haben. Bücher solcher Unternehmen werden fast nie im Buchhandel angeboten bzw. verkauft.
Die versteckten Kosten sind nicht immer auf den Internetseiten dieser Pseudoverlage zu erkennen, einige versichern sogar explizit, kein DKZV zu sein. Enttarnen kann man sie über spezielle Werbung, wie z. B. "Verlag sucht Autor" oder "Manuskript gesucht", oft treten sie auch direkt an Autoren (über Blogs oder Social Networks) heran und fordern zur Manuskripteinsendung auf u. ä. Spätestens aber nach Zusendung ihres Vertrages sind die Kosten deutlich erkennbar und damit der Betrug am Autor und dessen Buch, sodass man diese "Angebote" möglichst entsorgen sollte. Manche dieser Unternehmen bieten sogar die Vermittlung von Krediten an ...
Viele Verbände und Einrichtungen, wie z. B. Autorenverbände, das Aktionsbündnis für faire Verlage, Literaturinstitutionen, Verbraucherschutzverbände, bemühen sich um Aufklärung über die Geschäftspraktiken dieser "Verlage", die für Autoren äußerst nachteilig sind. Es wird ausdrücklich davor gewarnt, für Buchpublikationen bei solchen Pseudoverlagen Geld auszugeben. So ist es auch mir als freiberufliche Lektorin ein wichtiges Anliegen, diese Aufklärung zu unterstützen.
Sagen Sie daher
„Verlegen kommt von vorlegen– wir als transparente Dienstleistungsunternehmen sind gegen die Präsenz von DKZV/Pseudoverlagen auf den Buchmessen.“
(www.text-theke.com& www.lektorat-ps.com)
Verlag sucht Autor?
„Ein seriöser Verlag sucht keinen Autor durch offene Werbeanzeigen, sondern er sucht Buchkäufer.“
(aktionsbuendnis-faire-verlage.com)
Rechtssprechungen
"Denn nicht nur in Fachkreisen gilt es als unseriös, einen Zuschussverlag zu betreiben, in welchem die Autoren selbst die Erstellung ihrer eigenen Bücher bezahlen müssen."
Landgericht Stuttgart, Az. 17 O 338/06
"Die Dienstleisterverlage, wie eben die der Klägerin, sind eben keine Verlage, wie die herkömmlichen Verlage, wie sie im Verständnis auch der interessierten Verkehrskreise aber auch der Allgemeinheit bekannt sind." ... "Üblicherweise werden Bücher solcher Unternehmen kaum im Buchhandel angeboten."
OLG München, Urteil vom 13. Juli 2009, Az. 4 6 U 2250/09
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